RETTE DEINE
WOHNUNG
 

Kündigung erhalten?

Räumungsklage wurde zugestellt?

Die Kosten für ein Erstberatung belaufen sich auf 99 € für 45 Minuten. Sie senden uns Ihre Unterlagen zu und wir beraten Sie per Zoom oder Telefon.

Sie erfahren, wie Sie sich gegen die Kündigung oder die Klage auf Räumung der Wohnung wehren können. Bei jeder Kündigung können wir Ihnen einen Aufschub verschaffen und im Idealfall ist die Kündigung unwirksam. 

Unser Auftrag

Sie haben eine Kündigung erhalten? Sie wurden auf Räumung Ihrer Wohnung verklagt? Wir geben Ihnen ein Online-Coaching, wie Sie sich verhalten müssen. Wir klären Sie über die Kosten auf. Wir sagen Ihnen, wie Sie weiter vorgehen können.

Wo wir Ihnen helfen können

Kündigung

Ihr Vermieter hat Ihnen das Mietverhältnis gekündigt?

Räumungsklage

Sie haben eine Räumungsklage erhalten?

Rechtsmittel

Sie wollen gegen ein erstinstanzliches Räumungsurteil in Berufung gehen?

Wussten Sie davon?

Bei Schimmel muss vorerst der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht aus seinem Haus kommt. Wenn der Sachverständige aber keine Ursache findet, behauptet der Sachverständige oft pauschal, der Mieter sei schuld. In diesem Fall muss er keinen konkreten Grund finden, warum es Schimmmel gibt. Der Mieter lüftet halt falsch. Sie brauchen daher ein Lüftprotokoll, welches mit Zeugen erstellt wird. Sorgen Sie mit technischen Mitteln dafür, dass der Schimmel nicht aus Ihrer Sphäre kommt.   

Bei Lärm im Mehrfamilienhaus kommt es ganz entscheidend darauf an, ob die anderen Mietparteien auf Ihrer Seite sind.

Bei Klopfgeräuschen oder Lärm müssen Sie ein Lärmprotokoll vorlegen. Letztendlich kommt ein Gutachter, der mittels Lärmmessung prüft, ob es den Lärm gibt oder nicht. Oft ist während des Gutachtens Ruhe und hiernach wieder Lärm. 

Klopft der Nachbar unstreitig aufgrund von Lärm gegen die Decke, so muss er Schmerzensgeld an seinen lärmenden Nachbarn zahlen. Klopfen gegen die Decke ist Selbstjustiz. Ist der Nachbar zu laut, so muss man die Gerichte bemühen und darf nicht selbst aktiv werden. Das Schmerzensgeld betrug im vorliegenden Fall 300 €. AG München, Urteil vom 18.08.2023, 173 C 11834/23, 

 

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Kontakt

Telefon: +49 6221 67 38 336

E-mail: pfreundschuh@web.de

Postanschrift: Mönchgasse 5, 69117 Heidelberg

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